Ein Eigenjagdbezirk muss nach § 7 BJagdG mindestens 75 Hektar zusammenhängende Fläche umfassen. Was das in der Praxis bedeutet.


Nach § 7 BJagdG bilden Grundflächen, die in Gemarkung einer Gemeinde mit einer Fläche von mindestens 75 Hektar zusammenhängend zu einem Grundstück gehören, einen Eigenjagdbezirk.

Die Hürde in der Praxis

Die 75 Hektar müssen zusammenhängend sein – ein wichtiges Detail, das viele Interessenten unterschätzen. Verstreute Flächen zählen nicht einfach zusammen.

Darum ist das wichtig

Nur wer die Grenzen des Bezirks und die Gemeindegemarkung exakt kennt, kann Rechtsunsicherheit vermeiden. Eine verlässliche Flächenermittlung und Gemarkungsprüfung gehört bei uns zu jedem Exposé.

Wir prüfen für Sie:

  • Zusammenhang der Flächen
  • Gemarkungsgrenzen
  • Grundbuch- und Katasterlage
  • Besonderheiten wie Wegedienstbarkeiten
Unsere Objekte werden vor der Aufnahme vollständig auf diese Kriterien geprüft – damit Sie ein rechtssicheres Revier erwerben.

Fragen zur Eigenjagd?

Sprechen Sie uns an – als Fachmakler und Jäger beraten wir Sie gerne persönlich.

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