Die 75-Hektar-Hürde: Was sagt das Bundesjagdgesetz?
Ein Eigenjagdbezirk muss nach § 7 BJagdG mindestens 75 Hektar zusammenhängende Fläche umfassen. Was das in der Praxis bedeutet.
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Ein Eigenjagdbezirk muss nach § 7 BJagdG mindestens 75 Hektar zusammenhängende Fläche umfassen. Was das in der Praxis bedeutet.